Ihr direkter Kontakt zu mir

Christine Scheck, Rechtsanwältin



Gewerbepark C 25,
Business-Center (2. Stock)
93059 Regensburg
Tel. 0941 - 4636293
Anfahrt







 

Scheck Rechtsanwältin - Kanzlei-Blog




11.05.2011

Behandlung nur durch einen bestimmten Krankenhausarzt

Ein Patient, der abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrages seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken will, muss seinen dahingehenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen (Leitsatz).

BGH, Az. VI ZR 252/08, Urteil v. 11.05.2010